AG 2: Bedürfnisse der Betroffenen - Anforderungen an die Versorgungsstrukturen
Arbeitsverfahren
48 Expertinnen und Experten sind im Frühjahr 2009 von diversen gesellschafts- und gesundheitspolitischen Institutionen für die Mitarbeit in Arbeitsgruppe 2 benannt worden. Am 30.4.09 fand die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe statt, bei der Gegenstand und Strukturierung der inhaltlichen Arbeit festgelegt wurden. Auf dieser Grundlage wurde die Zeit bis zur zweiten Sitzung der Arbeitsgruppe am 22.10.09 für die Vorlage und Kommentierung einer ersten Ausarbeitung von insgesamt sechs Teilzielen genutzt (das siebte Teilziel wurde Anfang Dezember nachgereicht). Die Ergebnisse der Sitzung flossen in eine Überarbeitung des Zielepapiers seitens der AG-Sprecherin und des AG-Sprechers ein. Die Teilnehmer der AG haben bis Anfang Januar 2010 Gelegenheit, diesen Entwurf zu kommentieren, um in der dritten Sitzung der Arbeitsgruppe am 16.2.2010 eine abschließende Fassung des Zielepapiers zu konsentieren und den Teilnehmern des Runden Tisches vorzulegen.
Erst nach Abschluss der drei AG-Sitzungen in Köln und des Konsentierungsverfahrens am Runden Tisch
(5. Sitzung am 1.6.2010) können die Ergebnisse dieses Arbeitsprozesses der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Doch kann bereits jetzt konstatiert werden, dass das Arbeitsverfahren mittels Sitzungen, Online-Forum und E-Mail-Austausch von seiten der AG-Teilnehmer konstruktiv zur Kommentierung und zum Austausch untereinander genutzt wird.
Die derzeitige Gliederung des Charta-Kapitels zum Thema „Bedürfnisse der Betroffenen - Anforderungen an die Versorgungsstrukturen“ ist unter „Inhalte“ einzusehen.
