Arbeitsgruppen

AG 3: Anforderungen an die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen –
Aus-, Weiter- und Fortbildung

Arbeitsverfahren

32 Expertinnen und Experten sind im Frühjahr/Sommer 2009 von diversen gesellschafts- und gesundheitspolitischen Institutionen für die Mitarbeit in Arbeitsgruppe 3 benannt worden. Am 30.4.09 fand die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe statt, bei der Gegenstand und Struktur des Arbeitsprozesses festgelegt werden. Es zeigte sich, dass der Inhalt eine berufsgruppenspezifische Bestandsaufnahme erfordert. Bis zur zweiten Sitzung der Arbeitsgruppe am 23.11.09 wurde in fachbezogenen Untergruppen der AG eine Ist-Analyse zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in den im Besonderen mit schwerstkranken und sterbenden Menschen befassten Berufsgruppen erstellt. Auf der Grundlage der Diskussion in der Sitzung legten die AG-Sprecherinnen einen überarbeiteten Gliederungs- und Textentwurf vor. Die Teilnehmer der AG haben bis Anfang Januar 2010 Gelegenheit, diesen Entwurf zu kommentieren, um in der dritten Sitzung der Arbeitsgruppe am 24.2.2010 eine abschließende Fassung zu konsentieren und den Teilnehmern des Runden Tisches vorzulegen.

Erst nach Abschluss der drei AG-Sitzungen in Bonn, Berlin und Köln und des Konsentierungsverfahrens am Runden Tisch (5. Sitzung am 1.6.2010) können die Ergebnisse dieses Arbeitsprozesses der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Doch kann bereits jetzt konstatiert werden, dass das Arbeitsverfahren mittels Sitzungen, Online-Forum und E-Mail-Austausch von seiten der AG-Teilnehmer konstruktiv zur Kommentierung und auch zum Austausch untereinander genutzt wird.

Die derzeitige Gliederung des Charta-Kapitels zum Thema „Anforderungen an die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen - Aus-, Weiter- und Fortbildung“ ist unter „Inhalte“ einzusehen.