Der Interfraktionelle Gesprächskreis Hospiz hat am 23.04.2024 ins Paul-Löbe-Haus geladen

Am gestrigen Mittwoch hat der Interfraktionelle Gesprächskreis Hospiz des Deutschen Bundestages (IFG) in das Paul-Löbe-Haus geladen. Der Co-Vorsitzende des IFG Markus Grübel (MdB) eröffnete die erste Sitzung dieses Jahres und begrüßte alle vor Ort anwesenden sowie digital zugeschalteten Vertreter*innen der Politik, der Kostenträger, der Wohlfahrtverbände und der Verbände der Hospizarbeit und Palliativversorgung in Deutschland.

Im ersten Teil der Sitzung stand ein gemeinsamer Rückblick auf fast 10 Jahre Hospiz- und Palliativgesetz auf dem Programm. Diana Stöcker, MdB und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, eröffnete mit ihrem Impuls - bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion CDU/CSU zur "Flächendeckenden Hospizarbeit und Palliativversorgung" vom 01.03.2024 - die Diskussion. In dieser wurden zentrale Punkte herausgearbeitet, die - im Sinne einer weiteren Verbesserung und Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland - unbedingt im Blick behalten werden sollten.

Dazu zählen u.a.:

  • die Etablierung von Palliativdienste in den Krankenhäusern weiter voranbringen
  • die Palliative-Care-Kompetenz der verschiedenen Berufsgruppen auf allen Stationen in den Krankenhäusern stärken
  • den flächendeckenden Auf- und Ausbau der Allgemeinen ambulanten Palliativversorgung voranbringen
  • die Bekanntmachung der Unterstützungsangebote und Versorgungsmöglichkeiten für schwerstkranke und sterbende Menschen in Deutschland z.B. durch eine flächendeckende Informationskampagne unterstützen
  • die Bürger*innen im Umgang mit den Themen Sterben, Tod und Trauer stärken und ihr Kompetenzen fördern
  • die Evaluierung des Hospiz- und Palliativgesetzes und seiner Auswirkungen auf die Versorgungsqualität auf den Weg bringen

Im zweiten Teil stand die dritte Berufsgruppe - die psychosoziale Fachkraft - in der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung schwerstkranker und sterbender erwachsener Menschen im Fokus. Andreas Müller, Vizepräsident der DGP, stellte die umfangreichen Aufgaben dieser psychosozialen Fachkraft dar. Diese können nicht von den Pflegenden oder Ärzt*innen zusätzlich übernommen werden. Schwerstkranke und sterbende Menschen brauchen eine aufsuchende psychosoziale Versorgung, die eine hohe fachliche Expertise voraussetzt und kurzfristig umsetzbar sein muss. Nur so ist eine bedürfnis- und bedarfsorientierte Versorgung auch auf dieser Ebene zu gewährleisten. Die selbstverständliche Zugehörigkeit der psychosozialen Fachkraft zum Team in der stationären Hospizversorgung muss auch für das ambulante Versorgungssetting gelten. Alle Anwesenden waren sich im Grundsatz einig.

Es braucht eine gesetzliche Regelung zur Verankerung der dritten Berufsgruppe in der SAPV!

 

Andreas Müller (Vizepräsident, DGP), Emmi Zeulner (MdB, Co-Vorsitzende des IFG), Markus Grübel (MdB, Co-Vorsitzender des IFG), Dr. Herbert Wollmann (MdB, Co-Vorsitzender), Diana Stöcker (MdB, Mitglied des Gesundheitsausschusses), (Foto: Büro MdB Zeulner)

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