Freistaat Sachsen und Kommunen unterzeichnen die Charta

Unterzeichnung Charta der Sterbenden (© Foto: SMS/Rietschel) ©

Gemeinsame Unterzeichnung der »Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland« durch Freistaat Sachsen und Kommunen.

Heute haben sich die Vertreter der beiden kommunalen Spitzenverbände in Sachsen gemeinsam mit Gesundheitsministerin Petra Köpping in Vertretung für die Sächsische Staatsregierung für die Beteiligung an dieser Nationalen Strategie ausgesprochen. Ziel ist es, allen Einwohnerinnen und Einwohnern bei Bedarf Zugang zu einer angemessenen Hospiz- und Palliativversorgung zu verschaffen.

Nachdem das Sozialministerium bereits im Jahr 2016 diese Charta unterzeichnete, wird nun die kommunalpolitische Unterstützung im Rahmen der Daseinsvorsorge in den Blick genommen. Dies dient einer vielfältigen und nachhaltigen Umsetzung der Charta.

Gesundheitsministerin Petra Köpping dazu: »Hoffentlich regen wir viele Kommunen, Institutionen und Privatpersonen an, die Charta ebenfalls zu unterzeichnen bzw. sich für deren Ziele einzusetzen. Auch mir ist es ein wichtiges Anliegen, die Rahmenbedingungen für ein friedliches, schmerzfreies und selbstbestimmtes Lebensende zu verbessern.«

Sachsens Hospiz- und Palliativlandschaft ist auch dank der langjährigen Landesförderung gut aufgestellt. Aktuell gibt es in 43 sächsischen Gemeinden 55 ambulant arbeitende Hospizdienste. Sechs davon sind Kinder-Hospizdienste. 14 stationäre Erwachsenen-Hospize mit insgesamt 167 Plätzen befinden sich in den Orten Bischofswerda, Chemnitz, Dresden, Erlabrunn, Falkenstein, Herrnhut, Leisnig, Leipzig, Niesky, Oederan, Radebeul, Torgau und Werdau. Das einzige stationäre Kinderhospiz Sachsens liegt in Markkleeberg bei Leipzig. Damit ist der Versorgungsbedarf langfristig gesichert.

Die Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums finden Sie hier.

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